RBC 1923Ruhlsdorfer Ballspiel-Club 1923 e.V.
Beitragsordnung
Vereinsdokument
Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2024)
Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. · Beschlossen durch den Vorstand am 26.10.2023
§ 1 · Präambel

Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und sonstigen Gebühren im Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann daher durch Beschluss des Vorstands geändert werden. Die Mitglieder werden über Änderungen in geeigneter Form informiert. Der Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. finanziert sich durch Beiträge und Gebühren seiner Mitglieder sowie vereinseigenen Einrichtungen und Veranstaltungen. Mitglied des RBC können alle Personen werden, welche die Satzung und Beschlüsse des Vereins sowie die vom Vorstand festgelegte Beitragsordnung anerkennen. Mitgliedsnachweis ist die unterzeichnete Beitrittserklärung, für Minderjährige unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Nach Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird gegen Erstattung des Jahresbeitrages sowie, bei Bedarf aktuellem Passbild (1x analog, 1x digital), die Spielberechtigung beantragt und genehmigt.

§ 2 · Aufnahmegebühr
Einmalig bei Eintritt
Jedes neue Mitglied entrichtet bei Aufnahme in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr.

Aufnahmegebühr: 10,00 €

Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig und wird nicht erstattet.
§ 3 · Jährliche Mitgliedsbeiträge
MitgliedskategorieAltersgruppeJahresbeitrag
ErwachseneAb 19 Jahren120,00 €
SeniorenAb 61 Jahren60,00 €
Senioren (erhöhtes Alter)Ab 66 Jahren50,00 €
JugendlicheBis 18 Jahre60,00 €

Maßgeblich ist das vollendete Lebensjahr zum 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres.

§ 4 · Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 30. April des laufenden Jahres fällig. Bei Beitritt im zweiten Halbjahr wird der Beitrag anteilig berechnet. Die Beiträge und Gebühren sind ohne besondere Aufforderung für das laufende Geschäftsjahr fällig. Mitglieder überweisen den Beitrag eigenständig auf das Vereinskonto. (Bringepflicht)

§ 5 · Säumniszuschlag

Für Mitglieder, die schriftlich zur Beitragszahlung aufgefordert werden müssen, wird ein Säumniszuschlag von 5,00 € pro angefangenem Monat des Verzugs erhoben. Der Vorstand kann im Einzelfall auf den Zuschlag verzichten.
Erfolgt bis zum 15.06. des laufenden Beitragsjahres kein termingerechter Zahlungseingang wird das Mahnverfahren, ggf. der Vereinsausschluss eingeleitet.

RBC 1923Ruhlsdorfer Ballspiel-Club 1923 e.V.
Beitragsordnung
§ 6 · Austritt und Beitragspflicht

Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu erklären. Die Kündigung ist schriftlich oder per Mail an den Vorstand des RBC zu richten. Bis zum Wirksamwerden des Austritts bleibt die Beitragspflicht bestehen.

§ 7 · Bankverbindung des Vereins
Vereinskonto
Kontoinhaber:Ruhlsdorfer Ballspiel-Club e.V. 1923 IBAN: DE42 1605 0000 3633 0211 15 BIC:WELADED1PMB Kreditinstitut: MbS in Potsdam
Verwendungszweck: Name, Vorname · Mannschaftszugehörigkeit · Beitragsjahr
Beispiel: Max Mustermann Mitgliedsbeitrag- RBC, 2026 D.-Junioren
§ 8 · Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch den Vorstand des Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. am 26. Oktober 2023 beschlossen und tritt ab den 01.01.2024 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Beitragsordnungen.

Unterschriften des Vorstands

Ruhlsdorf, den 26. Oktober 2023

Jörg Schulze
Vorsitzender des RBC e.V. 1923
Stephan Höse
Vorsitzender der Kontrollkommission
Dietmar Ehrentraut
Schatzmeister