Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und sonstigen Gebühren im Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann daher durch Beschluss des Vorstands geändert werden. Die Mitglieder werden über Änderungen in geeigneter Form informiert. Der Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. finanziert sich durch Beiträge und Gebühren seiner Mitglieder sowie vereinseigenen Einrichtungen und Veranstaltungen. Mitglied des RBC können alle Personen werden, welche die Satzung und Beschlüsse des Vereins sowie die vom Vorstand festgelegte Beitragsordnung anerkennen. Mitgliedsnachweis ist die unterzeichnete Beitrittserklärung, für Minderjährige unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Nach Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird gegen Erstattung des Jahresbeitrages sowie, bei Bedarf aktuellem Passbild (1x analog, 1x digital), die Spielberechtigung beantragt und genehmigt.
| Mitgliedskategorie | Altersgruppe | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Erwachsene | Ab 19 Jahren | 120,00 € |
| Senioren | Ab 61 Jahren | 60,00 € |
| Senioren (erhöhtes Alter) | Ab 66 Jahren | 50,00 € |
| Jugendliche | Bis 18 Jahre | 60,00 € |
Maßgeblich ist das vollendete Lebensjahr zum 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres.
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 30. April des laufenden Jahres fällig. Bei Beitritt im zweiten Halbjahr wird der Beitrag anteilig berechnet. Die Beiträge und Gebühren sind ohne besondere Aufforderung für das laufende Geschäftsjahr fällig. Mitglieder überweisen den Beitrag eigenständig auf das Vereinskonto. (Bringepflicht)
Für Mitglieder, die schriftlich zur Beitragszahlung aufgefordert werden müssen,
wird ein Säumniszuschlag von 5,00 € pro angefangenem Monat
des Verzugs erhoben. Der Vorstand kann im Einzelfall auf den Zuschlag verzichten.
Erfolgt bis zum 15.06. des laufenden Beitragsjahres kein termingerechter Zahlungseingang wird das
Mahnverfahren, ggf. der Vereinsausschluss eingeleitet.
Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu erklären. Die Kündigung ist schriftlich oder per Mail an den Vorstand des RBC zu richten. Bis zum Wirksamwerden des Austritts bleibt die Beitragspflicht bestehen.
Diese Beitragsordnung wurde durch den Vorstand des Ruhlsdorfer BC 1923 e.V. am 26. Oktober 2023 beschlossen und tritt ab den 01.01.2024 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Beitragsordnungen.
Ruhlsdorf, den 26. Oktober 2023